Mit der Führerscheinklasse A1 darfst Du folgende Fahrzeuge führen:
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
- Wenn das Leichtkraftrad eine Nennleistung von 11 kW hat, muss es mindestens 110 kg schwer sein (Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,1 kw/kg)
- Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Nennleistung von nicht mehr als 15 kW
- Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner) max. 50ccm Hubraum
- Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) und Elektromotoren mit einer maximalen Nennleistung von 4 kW
- Die maximale Leermasse darf nicht höher als 350 kg sein (bei Elektromotoren ohne die Batterie)
Eingeschlossene Klassen: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Mindestalter: 16 Jahre