A12023-01-15T16:31:40+01:00

Mit der Führerscheinklasse A1 darfst Du folgende Fahrzeuge führen:

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
  • Wenn das Leichtkraftrad eine Nennleistung von 11 kW hat, muss es mindestens 110 kg schwer sein (Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,1 kw/kg)
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Nennleistung von nicht mehr als 15 kW
  • Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner) max. 50ccm Hubraum
  • Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) und Elektromotoren mit einer maximalen Nennleistung von 4 kW
  • Die maximale Leermasse darf nicht höher als 350 kg sein (bei Elektromotoren ohne die Batterie)

Eingeschlossene Klassen: AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Mindestalter: 16 Jahre