Mit der Führerscheinklasse AM darfst Du folgende Fahrzeuge führen:
- Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Verbrennungsmotoren von maximal 50 cm3 Hubraum
- Elektromotoren mit einer Nennleistung von maximal 4 kW
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner) maximal 50 cm3 Hubraum
- Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) und Elektromotoren mit einer maximalen Nennleistung von 4 kW
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner) maximal 50 cm3 Hubraum
- Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) und Elektromotoren mit einer maximalen Nennleistung von 4 kW
- Die maximale Leermasse darf nicht höher als 350 kg (bei Elektromotoren ohne die Batterie) sein
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Mindestalter: 15 Jahre