Mit der Klasse B dürft Ihr folgende Fahrzeuge führen:
- Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (maximal 8 Sitzplätze ohne den Fahrersitz)
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (=zG)
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zG vom Zugfahrzeug plus die zG vom Anhänger 3,5t nicht übersteigt
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre
Begleitetes Fahren (BF17): Es dürfen die gleichen Fahrzeuge geführt werden wie mit Führerscheinklasse B. Ausbildung und Prüfung sind ebenfalls identisch mit Führerscheinklasse B. Voraussetzungen: Mindestalter 17