B2023-01-15T16:35:46+01:00

Mit der Klasse B dürft Ihr folgende Fahrzeuge führen:

  • Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (maximal 8 Sitzplätze ohne den Fahrersitz)
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (=zG)
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zG vom Zugfahrzeug plus die zG vom Anhänger 3,5t nicht übersteigt

Eingeschlossene Klassen: L, AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Mindestalter: 18 Jahre

Begleitetes Fahren (BF17): Es dürfen die gleichen Fahrzeuge geführt werden wie mit Führerscheinklasse B. Ausbildung und Prüfung sind ebenfalls identisch mit Führerscheinklasse B. Voraussetzungen: Mindestalter 17